Die Gemeinden sind nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Inneren über die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) vom 06. Dezember 1991 (AllMBL S.7) verpflichtet, in diesem Jahr wieder eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.04.2023 die aufzunehmenden 17 Personen mit Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates ermittelt.
Die aufgestellte Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 08.05.2023 bis 12.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Vilsbiburg, Zimmer 1, EG auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann vom 13.05.2023 ab binnen einer Woche schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die wegen Unfähigkeit zum Schöffenamt nicht aufgenommen werden durften oder die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollten.
Die vorstehenden Begriffe sind in der eingangs erwähnten Bekanntmachung näher erläutert. Die Einsichtnahme in die Bekanntmachung ist jedermann möglich.