Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 09.06.2026 eine neue Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Vilsbiburg erlassen.
Darin geregelt sind die neuen Gebühren für die Fäkalschlammentsorgung.
Die Satzung ist ab sofort während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer Nr. 1.13, Erstes Obergeschoss) einsehbar oder im Internet unter www.vilsbiburg.de Rubrik Rathaus & Service – Satzungen/Verordnungen abrufbar.
Die Satzung tritt am 01.07.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Vilsbiburg vom 17.04.2023 außer Kraft.











