Bekanntmachung der Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkscheinautomaten in der Stadt Vilsbiburg (Parkgebührenverordnung) vom 02.06.2025

Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 02.06.2025 eine Parkgebührenverordnung erlassen.

 

Die Verordnung gilt für öffentliche Straßen und Parkflächen in Vilsbiburg, für die die Stadt Vilsbiburg durch Beschilderung Parkgebühren erhebt. Neu eingefügt wurde die Befreiung der Parkgebühren bis zu 3 Stunden für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

 

Die Verordnung ist ab sofort während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer Nr. 1.13 – 1. Obergeschoss) einsehbar oder im Internet unter www.vilsbiburg.de Rubrik Rathaus & Service – Satzungen/Verordnungen abrufbar.

 

Die Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenverordnung vom 08.04.2024 außer Kraft.