Satzung der Stadt Vilsbiburg über die Herstellung von Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung– StS)
Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 13.03.2023 eine Satzung über die Herstellung von Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen und deren Ablösung erlassen.
Die Satzung regelt u.a. die Anzahl, Beschaffenheit und Gestaltung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze im Rahmen eines Bauantragsverfahrens.
Die Satzung ist ab sofort während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer Nr. 1.15 – Erster Stock) einsehbar oder im Internet unter www.vilsbiburg.de Rubrik Rathaus & Service – Satzungen/Verordnungen und Rathaus & Service – Bauleitpläne und Satzungen nach dem BauGB abrufbar.
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung vom 01.04.2015 (Satzung der Stadt Vilsbiburg über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.