Alle bayerischen Corona-Regelungen ab 1. März aufgehobenAb Mittwoch, den 1. März 2023, gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten enden mit Ablauf des 28. Februar 2023. Laut Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek handelt es sich hierbei um einen wichtigen Wendepunkt hin zu noch mehr Eigenverantwortung. Nach Bundesrecht gelten jedoch in einigen Bereichen weiterhin Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April 2023. |
Aktuelle Zahlen und Informationen zu den Beschränkungen
Unter dem nachfolgenden Link sehen Sie die tagesaktuellen Zahlen zur Krankenhausampel des LGL: