Ihre Kundenummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer Vertragsbestätigung für die Stromlieferung oder Ihrer Jahresrechnung.
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Stadt Vilsbiburg | Online: https://www.vilsbiburg.de/
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Mit Ihrem Elektroauto leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und tragen aktiv dazu bei, schädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren - und das wird vom Gesetzgeber belohnt.
Stadtwerke Vilsbiburg Kunden, die ein Elektroauto besitzen und über unseren Tarif VIB Regio und VIB Regio II 100% Ökostrom aus der Region beziehen, können seit 2022 durch die Treibhausgasminderungsquote eine Prämie in Höhe von 250 Euro für die eingesparte CO2-Emission erhalten.
Die Treibhausgasquote (kurz THG-Quote) wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren und so die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Betroffen sind hiervon vor allem Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben – wie z.B. Mineralölfirmen – die besonders viel zum CO2-Ausstoß des Verkehrssektors beitragen. Um ihre Emissionen zu senken bleiben diesen Unternehmen zwei Möglichkeiten: der Umstieg auf emissionsärmere Kraftstoffe, wie z.B. Biodiesel, oder der Ausgleich der Emissionen mittels dem Kauf von THG-Quoten. Letztere können von Unternehmen erworben werden, die emissionsarme Kraftstoffe - wie z.B. Strom für Elektromobilität - vertreiben. Und hier kommt die Stadtwerke Vilsbiburg ins Spiel.
Um Ihnen die Abwicklung zu erleichtern, übernehmen wir für Sie die Zertifizierung Ihrer CO2-Einsparung beim Umweltbundesamt und zahlen Ihnen nach Ausstellung der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt Ihre Prämie aus. Die Gutschrift der Vegütung erfolgt mit der Jahresabrechnung.
Antragsteller muss Fahrzeughalter sein! Bitte halten Sie Ihre Kundennummer (des Stromlieferungsvertrages Tarif VIB Regio oder VIB Regio II) und eine digitale Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheines bereit.
Ihre Kundenummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer Vertragsbestätigung für die Stromlieferung oder Ihrer Jahresrechnung.
Für die Anmeldung zu unseren E-Bonus sind nur rein batterieelektrische Fahrzeuge zugelassen. In Ihrem Fahrzeugschein erkennen Sie das auch am Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“. Hybrid-Fahrzeuge, Plug-In Hybride zählen nicht dazu, ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge.
Damit wir überprüfen können, ob Sie Halter eines E-Fahrzeugs sind, benötigen wir ein Foto / Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite).
Voraussetzung ist, dass Sie Halter des Fahrzeugs sind, im Haushalt des Fahrzeughalters leben oder im Auftrag der Firma oder des Fahrzeughalters handeln.
Gut zu wissen: Wenn Sie Halter von mehreren zugelassenen E-Fahrzeugen sind, können Sie auch mehrere E-Fahrzeuge problemlos für unseren E-Bonus anmelden. Laden Sie dazu einfach all Ihre Fahrzeugscheine hoch.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen durch das Umweltbundesamt erhalten Sie Ihren E-Bonus mit der Jahresabrechnung.
Auch für das kommende Jahr können Sie Ihr E-Fahrzeug für unseren E-Bonus anmelden. Wir informieren Sie hierzu rechtzeitig.
Nein. Unser Service ist für Sie vollkommen kosten- und risikolos.
Nein, Sie dürfen Ihr Fahrzeug pro Kalenderjahr nur bei einem Anbieter anmelden, um Ihre THG-Quote zu vermarkten.
Nein. Außer Sie oder Ihre Firma sind im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen.
Ja, das Vorgehen ist identisch zur Anmeldung eines E-PKW. Hierfür benötigen wir ein Foto oder Scan Ihres Fahrzeugscheins. Maßgeblich ist der Wert „Elektro“ im Feld P.3 Kraftstoffart.
Voraussetzung für die Anmeldung Ihres S-Pedelec oder E-Rollers (bis 45 km/h) ist, dass Sie einen Fahrzeugschein mit dem Wert „Elektro“ im Feld P.3 Kraftstoffart besitzen. Hierzu können Sie Ihr E-Fahrzeug freiwillig zulassen (freiwillige amtliche Zulassung). Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Versicherung und Ihre örtliche Zulassungsstelle. Sobald Ihnen die Zulassung vorliegt, können Sie sich für den E-Bonus anmelden.
Das ist kein Problem. Sie erhalten Ihren E-Bonus trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für unseren E-Bonus anmelden.
Wenn Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und sich der Vorbesitzer bereits für die Vermarktung seiner THG-Quote bei einem dritten Anbieter angemeldet hat, so können Sie sich leider im entsprechenden Kalenderjahr nicht für unseren E-Bonus anmelden.