Elektrisch fahren und E-Bonus sichern.

Mit Ihrem Elektroauto leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und tragen aktiv dazu bei, schädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren - und das wird vom Gesetzgeber belohnt.

 

Stadtwerke Vilsbiburg Kunden, die ein Elektroauto besitzen und über unseren Tarif VIB Regio und VIB Regio II 100% Ökostrom aus der Region beziehen, können seit 2022 durch die Treibhausgasminderungsquote eine Prämie in Höhe von 250 Euro für die eingesparte CO2-Emission erhalten.

 

Was steckt dahinter?

Die Treibhausgasquote (kurz THG-Quote) wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren und so die gesetzten Klimaziele zu erreichen.

 

Betroffen sind hiervon vor allem Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben – wie z.B. Mineralölfirmen – die besonders viel zum CO2-Ausstoß des Verkehrssektors beitragen. Um ihre Emissionen zu senken bleiben diesen Unternehmen zwei Möglichkeiten: der Umstieg auf emissionsärmere Kraftstoffe, wie z.B. Biodiesel, oder der Ausgleich der Emissionen mittels dem Kauf von THG-Quoten. Letztere können von Unternehmen erworben werden, die emissionsarme Kraftstoffe - wie z.B. Strom für Elektromobilität - vertreiben. Und hier kommt die Stadtwerke Vilsbiburg ins Spiel.

 

Um Ihnen die Abwicklung zu erleichtern, übernehmen wir für Sie die Zertifizierung Ihrer CO2-Einsparung beim Umweltbundesamt und zahlen Ihnen nach Ausstellung der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt Ihre Prämie aus. Die Gutschrift der Vegütung erfolgt mit der Jahresabrechnung.

 

In 4 Schritten zum E-Bonus.

Antragsteller muss Fahrzeughalter sein! Bitte halten Sie Ihre Kundennummer (des Stromlieferungsvertrages Tarif VIB Regio oder VIB Regio II) und eine digitale Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheines bereit.

 

  1. Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse an.
  2. Laden Sie Ihren Fahzeugschein (Vorder- und Rückseite) hoch und füllen die benötigten Daten aus.
  3. Geben Sie Ihre Kontakt- und Kontoinformationen an und stimmen Sie der Vermarktung zu - absenden fertig.
  4. Ihren Bonus erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung beim Umweltbundesamt mit der Jahresrechnung.

ZUR E-BONUS ANMELDUNG

 

Häufige Fragen

Wo finde ich meine Kundennummer?

Ihre Kundenummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer Vertragsbestätigung für die Stromlieferung oder Ihrer Jahresrechnung.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um den E-Bonus zu erhalten?

Für die Anmeldung zu unseren E-Bonus sind nur rein batterieelektrische Fahrzeuge zugelassen. In Ihrem Fahrzeugschein erkennen Sie das auch am Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“. Hybrid-Fahrzeuge, Plug-In Hybride zählen nicht dazu, ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge.

Damit wir überprüfen können, ob Sie Halter eines E-Fahrzeugs sind, benötigen wir ein Foto / Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite).

Voraussetzung ist, dass Sie Halter des Fahrzeugs sind, im Haushalt des Fahrzeughalters leben oder im Auftrag der Firma oder des Fahrzeughalters handeln.

Gut zu wissen: Wenn Sie Halter von mehreren zugelassenen E-Fahrzeugen sind, können Sie auch mehrere E-Fahrzeuge problemlos für unseren E-Bonus anmelden. Laden Sie dazu einfach all Ihre Fahrzeugscheine hoch.

Wann erhalte ich meinen E-Bonus?

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen durch das Umweltbundesamt erhalten Sie Ihren E-Bonus mit der Jahresabrechnung.

Erhalte ich auch im nächsten Jahr einen E-Bonus?

Auch für das kommende Jahr können Sie Ihr E-Fahrzeug für unseren E-Bonus anmelden. Wir informieren Sie hierzu rechtzeitig.

Entstehen mir Kosten durch die Vermarktung?

Nein. Unser Service ist für Sie vollkommen kosten- und risikolos.

Darf ich mein Fahrzeug auch bei einem weiteren Anbieter anmelden?

Nein, Sie dürfen Ihr Fahrzeug pro Kalenderjahr nur bei einem Anbieter anmelden, um Ihre THG-Quote zu vermarkten.

Kann ich ein Leasing- oder Firmenfahrzeug anmelden?

Nein. Außer Sie oder Ihre Firma sind im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen.

Kann ich mein E-Motorrad oder meinen E-Roller (> 45 km/h) anmelden?

Ja, das Vorgehen ist identisch zur Anmeldung eines E-PKW. Hierfür benötigen wir ein Foto oder Scan Ihres Fahrzeugscheins. Maßgeblich ist der Wert „Elektro“ im Feld P.3 Kraftstoffart.

Kann ich mein S-Pedelec oder meinen E-Roller (bis 45 km/h) anmelden?

Voraussetzung für die Anmeldung Ihres S-Pedelec oder E-Rollers (bis 45 km/h) ist, dass Sie einen Fahrzeugschein mit dem Wert „Elektro“ im Feld P.3 Kraftstoffart besitzen. Hierzu können Sie Ihr E-Fahrzeug freiwillig zulassen (freiwillige amtliche Zulassung). Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Versicherung und Ihre örtliche Zulassungsstelle. Sobald Ihnen die Zulassung vorliegt, können Sie sich für den E-Bonus anmelden.

Was passiert, wenn ich mein E-Fahrzeug verkaufe?

Das ist kein Problem. Sie erhalten Ihren E-Bonus trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für unseren E-Bonus anmelden.

Was passiert, wenn der Vorbesitzer des E-Fahrzeugs seine CO2-Einsparungen bereits über einen dritten Anbieter vermaktet hat?

Wenn Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und sich der Vorbesitzer bereits für die Vermarktung seiner THG-Quote bei einem dritten Anbieter angemeldet hat, so können Sie sich leider im entsprechenden Kalenderjahr nicht für unseren E-Bonus anmelden.