Sind ukrainische Flüchtlinge bereits im Landratsamt registriert und in einer vom Landratsamt begleiteten Unterkunft untergebracht worden, ist es dennoch notwendig beim Einwohnermeldeamt im Rathaus vorzusprechen. Sind ukrainische Flüchtlinge bei Bekannten oder Freunden untergekommen, dann ist zusätzlich eine Anmeldung mit einer Wohnungeberbestätigung des „Vermieters“ notwendig. Zur Vorsprache ist es notwendig alle vorhandenen Unterlagen mitzubringen (Pässe, Fiktionsbescheinigung, Personenstandurkunden, …)
- Flüchtlinge erhalten aktuell noch bis 31.05.2022 Unterstützungsleistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Um ab 01.06.2022 weiterhin Geld für den Lebensunterhalt zu erhalten, müssen Sie somit schnellstmöglich, nach Erhalt des an Sie erfolgten Schreibens, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Jobcenter stellen (Jobcenter Landkreis Landshut Lehbühlstr. 28 in 84034 Landshut, E-Mail: Jobcenter-LK-Landshut@jobcenter-ge.de).
- Flüchtlinge können mit folgenden Formularen des Jobcenters Leistungen beantragen:
Antrag ALG II: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-algii_ba015207.pdf
Anlage weitere Personen Bedarfsgemeinschaft: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagewep_ba013071.pdf
Anlage Kinder Bedarfsgemeinschaft: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageki_ba013057.pdf
Anlage Unterkunft & Heizung: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba013056.pdf
Anlage Einkommenserklärung (> 15 J.): https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageek_ba013053.pdf
- Der Antrag ist mit folgenden Unterlagen beim Jobcenter einzureichen:
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Antrag auf Arbeitslosengeld II ausgefüllt durch Antragssteller*in
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Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP) / ausgefüllt und unterschrieben für Partner*in sowie aller Kinder ab 15 Jahren
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Anlage zu Kindern in der Bedarfsgemeinschaft (KI) / ausgefüllt für alle Kinder unter 15 Jahren
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Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) / ausgefüllt wenn Sie Miete bezahlen müssen
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Anlage zur Einkommenserklärung (EK) / ausgefüllt und unterschrieben für jede Person über 15 Jahren
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Ausweis bzw. Reisepass aller Personen
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Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthaltstitel aller Personen
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Mietvertrag sofern zutreffend
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Arbeitsvertrag / aktuelle Gehaltsabrechnungen sofern zutreffend
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Schulbescheinigung Kinder
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Nachweis über deutsches Bankkonto
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Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse bzw. schriftliche Angabe bei welcher Krankenversicherung wir Sie anmelden sollen
Alle Unterlagen werden nur für Personen benötigt die momentan in Deutschland leben.
Wichtig: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und Schrift auszufüllen.
Sollten Sie Fragen haben, so nutzen Sie den Internetauftritt des Jobcenters
Alternativ können Sie das Jobcenter von 08:00 – 12:00 Uhr unter 0871-404722-90 telefonisch erreichen.
- Wenn akut weitere Leistungen (finanzielle Unterstützung, Krankenhilfe, etc.) erforderlich sind, können Fragen unter Telefon 0871 408-2102 oder per E-Mail an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de gestellt werden.
- In akuten Krankheitsfällen werden nach eine E-Mail an krankenscheine@landkreis.de ein Krankenschein ausgestellt, mit diesem können die Flüchtlinge zu einem Arzt ihrer Wahl gehen und werden dort behandelt.
Wurde die Registrierung durchgeführt und mit einem Bescheid festgestellt das Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder nach dem Sozialgesetzbuch ausgezahlt werden, es ist es möglich beim Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Vilsbiburg (dirnberger@vilsbiburg.de, 08741 305 131) einen Sozialpass zu beantragen. Diese sind u. a. anderem erforderlich, um zum Beispiel Leistungen der Vilsbiburgr Tafel bzw. des Schulbedarfsladens beziehen zu können.
Die Stadt Vilsbiburg ist dabei, einen Helferkreis aufzubauen, um den ukrainischen Geflüchteten den Start in unserer Kommune zu erleichtern. Beabsichtigt ist ukrainischen Familie einen Erstansprechpartner und Anlaufstellen zur Unterstütung zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Vilsbiburg hat Integrationsbeauftragte bestellt. Diese können die Bedarfe der jeweiligen Familien zielgerichtet in den Helferkreis einspeisen. Wer an einer Mitarbeit im Helferkreis interessiert ist, kann sich mit einer E-Mail an Hr. Riedl Tizian (riedl@vilsbiburg.de) bei der Stadtverwaltung melden.
Da es denkbar ist, dass auch unbegleitete Minderjährige ohne ihre Eltern oder erziehungsberechtigte Personen aus der Ukraine im Landkreis ankommen, sucht das Jugendamt vorsorglich Familien, die bereit wären, Jugendliche vorübergehend oder auf Dauer bei sich aufzunehmen. Sprachkenntnisse in Ukrainisch oder Russisch wären von Vorteil. Meldungen gehen an das Kreisjugendamt per E-Mail an kreisjugendamt@landkreis-landshut.de oder unter Telefon 0871 408-4700.
Koordination in der Stadt Vilsbiburg
Tizian Riedl
Tel: 08741 305 - 180
E-Mail: riedl@vilsbiburg.de
Sozialhilfeverwaltung (Asylleistungen, Mietverhältnisse, Krankenversicherung)
Sachgebiet 51, Sachgebietsleitung Fr. Berleb
Tel: 0871 408-2102
E-Mail: sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de
oder krankenscheine@landkreis-landshut.de (bei akuten Krankheitsfällen)
Ausländeramt (Unterkünfte und Registrierung)
Sachgebiet 32, Sachgebietsleitung Hr. Dunkel
Tel: 0871 408-1800 (Bürgertelefon)
E-Mail: ukrainehilfe@landkreis-landshut.de
Aufgrund des hohen Mailaufkommens kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kreisjugendamt (Unbegleitete Minderjährige)
Tel: 0871 408-4700
E-Mail: kreisjugendamt@landkreis-landshut.de
In dringenden Fällen ist die zuständige Polizei zu benachrichtigen.
Allgemeine Fragen und dringende Anliegen
Büroleitung Landrat, Pers. Referentin Frau Jost
Tel: 0871 408-1102
E-Mail: lisa.jost@landkreis-landshut.de
Allgemeine Informationen stehen unter der Homepage der Ukrainehilfe Bayern (https://www.stmi.bayern.de/mui/ukraine_hilfe/index.php) zur Verfügung.