Gewerbe

Hier finden Sie Infos rund um das Thema Gewerbe:

Wie kann ich mein Gewerbe an-, ab- oder ummelden?

Persönliche Gewerbe-Anmeldung
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung) und alle, für Ihre Gewerbeanmeldung relevanten Unterlagen (Handwerkskarte,
Bescheide, Eintragungen bei der Handels-/Handwerkskammer etc.), mit.

 

Bei NICHT-EU Bürgern bitte auch zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung und jeweils erforderliche Genehmigung zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes vorlegen.

Die Anmeldung wird bei uns nach Ihren Angaben direkt durchgeführt. Nach Zahlung der Gebühr und Ihrer Unterschrift, können Sie Ihre Gewerbeunterlagen gleich mitnehmen. Der Gewerbeschein ist ein Din A4 Formular, dass von uns gestempelt, unterschrieben und gesiegelt wird. Dieses dient zur Vorlage bei Behörden oder anderen Unternehmen – hiermit können Sie auch Einkäufe für Ihr Geschäft tätigen, die nur für Gewerbetreibende möglich sind. Eine Gewerbekarte in Scheckkartenformat o.Ä. gibt es bei uns nicht. Bitte geben Sie das Original nicht aus der Hand, da die Ausstellung einer Zweitschrift für Sie Kosten verursachen würde.

Erst wenn Sie die Unterlagen in der Hand halten, ist Ihr Gewerbe an-/gemeldet. Sie erhalten einige Zeit später Post vom Finanzamt und/oder anderen zuständigen Behörden. Bestenfalls setzen Sie sich mit den entsprechenden Behörden ein paar Tage nachder Anmeldung selbst in Verbindung. Die Kontaktadressen verschiedener Behörden und weiteres Informationsmaterial liegen Ihrer Gewerbeanmeldung bei.

Anmeldung per Post oder per Einwurf in unseren Hausbriefkasten
Sie können den Antrag auch gerne per Post zusenden oder in unseren Hausbriefkasten einwerfen. Antragsformulare können Sie über unsere Homepage online herunterladen, per E-Mail oder Post anfordern und auch im Gewerbeamt Zimmer E.09 EG abholen.


Zur Übernahme Ihrer Gewerbeanmeldung, in unser System, ist jedoch Ihre Originalunterschrift auf dem Anmeldeformular oder bei Anmeldung zwingend erforderlich Darüber hinaus benötigen wir auch hier eine Kopie Ihres Personalausweises und/oder aller für ihr Gewerbe relevanter Unterlagen (Handwerkskarte, Bescheide, Eintragungen in der Handelskammer etc.).

 

Nach Überprüfung erhalten Sie eine Gebührenrechnung vorab per Mail oder per Post. Bei Zahlungseingang und positiver Bescheidung erhalten Sie Ihre Gewerbeunterlagen per Post

Anmeldung online
Sie können Ihr Gewerbe auch ganz einfach online über unseren Onlineformularbereich anmelden. Hierzu folgen Sie bitte dem dort genannten Link, der Sie auf den Bayerischen Verwaltungsserver und die Software zur Online-Beantragung führt. Wenn Sie sich hier entsprechend verifiziert haben, können Sie alle Angaben zur Beantragung Ihrer Gewerbeanmeldung eingeben und auch die Bezahlung online generieren. Nach Eingang & Prüfung Ihres Antrages und Zahlungseingangs werden die Gewerbeunterlagen an Sie postalisch versandt.

 

Hinweis

Gewerbeanmeldungen können nicht für die Zukunft angemeldet werden. Auch nach der erfolgten Zahlung wird ihr Antrag erst zum Tag der Inbetriebnahme des Gewerebes angemeldet

Wann melde ich mein Gewerbe um?

Eine Gewerbeummeldung kann nur durchgeführt werden, wenn sich innerhalb des Ortes, in dem Ihr Unternehmen bereits angemeldet ist, etwas an Ihrem Unternehmen ändert z.B. ein Umzug innerhalb des Ortes, Namensänderungen, Tätigkeitsänderungen. Die von uns neu ausgestellte Gewerbeummeldung ist dann Ihr aktuell gültiger Gewerbeschein. Verändern Sie jedoch den Ort Ihres Unternehmens, also ziehen mit Ihrer Firma z.B. von Vilsbiburg nach Landshut, muss das Gewerbe zuerst in Vilsbiburg abgemeldet und im Anschluss in Landshut angemeldet werden.

Was ist beim Ausfüllen des Antrags zu beachten?

Hier finden Sie eine Mustergewerbeanmeldung mit den wichtigsten Informationen zu den einzelenen Eintragungen:

 

Grossansicht in neuem Fenster: Gewerbeanmeldung Blatt 1
Grossansicht in neuem Fenster: Gewerbeanmeldung Blatt 2

 

Nr. 1 Eintragungen sind hier nur bei Einzelgewerben im Bereich GmbH, KG o.Ä. notwendig
(falls gewünscht)
Nr. 2

Tragen Sie hier ein, wenn Sie einen Handels- oder Vereinsregisterauszug o.Ä. haben

(einfache Einzelunternehmen nehmen hier in der Regel keine Eintragung vor)

Nr. 3

Hier können Sie einen Phantasienamen für Ihr Gewerbe eintragen

(z.B. Lena´s Stoffige Träume)

Nr. 4-11

Hier müssen zwingend alle persönlichen Angaben ausgefüllt werden - um Sie kontaktieren zu können benötigen wir Telefonnummer oder E-Mail-Adresse

(kann auch bei der Betriebsstätte unter Nr. 15 angegeben werden)

Nr. 12-14

Gibt es hier bzgl. Ihres Gewerebes etwas auszufüllen und Sie sind sich unsicher? -

Sprechen Sie uns bitte an

(in der Regel bleiben diese Felder bei einem normalen Einzelgewerbe frei)

Nr. 15

Die Betriebsanschrift/ Betriebsstätte kann auch  mit der Privatanschrift identisch sein, wenn das Gewerbe dort angemeldet wird

(muss zwingend ausgefüllt werden)

Nr. 16

Haben Sie bereits ein Gewerbe/ eine Hauptniederlassung wird diese hier eingetragen
(in Feld Nr. 15 wird dann die Bezeichnung Ihrer Zweigstelle in Vilsbiburg eingetragen)

Nr. 17

Wenn Sie einen Betrieb (Erbe/Pacht/Kauf) übernehmen nehmen oder eine frühere Tätigkeit wieder aufnehmen, ist hier die vorherige Anschrift/ Bezeichnung des Betriebes einzutragen

Nr. 18

Bitte beschreiben Sie Ihre Tätigkeit möglichst genau – es genügt z.B. nicht nur „Verkauf von Waren jeglicher Art“ oder „Onlinehandel“ anzugeben

(zur Einstufung Ihres Gewerbes, auch hinsichtlich der Nachweis-Erlaubnispflichten bei den Handwerks- oder Handelskammern, sind hier genaue Angaben wichtig!)

Nr. 19

Hier ist die Angabe wichtig, ob Sie Ihr Gewerbe haupt- o. nebenberuflich betreiben möchten

(Kleingewerbe = nebenberuflich – bitte Arbeitgeber, Jobcenter o.Ä. um Erlaubnis fragen)

Nr. 20

Hier ist sehr wichtig, dass Sie das Datum des Betriebsbeginns angeben

(Ab wann möchten Sie mit Ihrem Gewerbe beginnen?)

Nr. 21

Das entsprechende Feld bitte ankreuzen

Nr. 22

Muss nicht zwingend ausgefüllt werden

Nr. 23, 24, 25

Hier ist es wichtig das entsprechende Feld anzukreuzen

(Bei Fragen bitte Rücksprache mit dem Gewerbeamt)

Nr. 26, 27

Sind die Felder für Ihre Gewerbeanmeldung erforderlich, dann bitte hier die entsprechenden Angaben machen

Nr. 28, 29

Hier sind Eintragungen zu machen, wenn eine entsprechende Erlaubnis vorliegt (Gastgewerbe, Baugewerbe, Handwerk)

Nr. 30, 31

Angaben für NICHT-EU-Bürger/Ausländer

(Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis? Dürfen Sie arbeiten?)

Nr. 32, 33

Abschließend ist sehr wichtig, dass Sie hier Unterschrift und Datum anbringen!

Was muss beachtet werden, wenn mehrere Personen ein Gewerbe betreiben und das Gewerbe an-, ab-, oder ummeldet werden möchte?

In Deutschland gibt es unterschiedliche Gewerbeformen, wenn man gemeinsam ein Gewerbe gründen möchte (z. B. GbR etc.). Über die Form Ihres gemeinschaftlichen Gewerbes sollten Sie sich mit einem Steuerberater, Anwalt oder dem Finanzamt beraten. Bei der Gewerbeanmeldung ist zu beachten, dass jede, am Unternehmen beteiligte Person, eine eigene Gewerbeanmeldung benötigt und auch die jeweilige Gebühr dafür zu entrichten hat. Auch bei der Gewerbeab/-ummeldung eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens müssen alle Beteiligten den Antrag einzeln stellen und jeweils die Gebühren dafür tragen.

Was kosten die einzelenen Leistungen im Gewerbeamt?

Folgende Kosten fallen an für:

 

Gewerbeanmeldungen 40,00 €
Gewerbeab-, und ummeldungen 30,00 €
Zweitschriften 15,00 €
Gewerbezentralregisterauszüge 13,00 €
Gewerbeauskünfte 15,00 €

 

Die Zahlung ist entweder bar, per Karte oder Überweisung möglich.

Bei der Nutzung des Onlinedienstes steht lediglich der Zahldienst Giropay zur Verfügung.

Wo gibt es Informationen zur Gründung eines Gewerbes?

Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten sich zur Gründung eines Gewerbes zu informieren. Dabei kommt es natürlich auch immer auf die Art Ihres geplanten Unternehmens an.

Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung finden Sie auch hier:

Bayernportal


Landratsamt Landshut

 

Finanzamt Landshut

 

Existenzgründungsportal Bundeswirtschaftsministerium

 

Handwerkskammer Niederbayern

 

Handelskammer Niederbayern

Sie möchten ein Reisegewerbe gründen/ beantragen?

Für die Erlaubniserteilung zur Eröffnung eines Reisegewerbes/den Erhalt einer Reisegewerbekarte ist grundsätzlich das Landratsamt Landshut zuständig.

Informationen, Merkblätter & Antragsformulare dazu finden Sie online auf der Homepage des Landratsamtes, dem Bayernportal, der IHK oder auf unserer Homepage unter:

 

Landratsamt Landshut Sachgebiet Gewerbe - Reisegewerbe

 

Bayernportal

 

IHK - Niederbayern

 

Darüber hinaus erhalten Sie  auch im Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Vilsbiburg Anträge und Merkblätter zur Beantragung eines Reisegewerbes.

 

Der ausgefüllte Antrag ist bei der Stadt Vilsbiburg abzugeben. Eine Beratung und Entscheidung zu Ihrem Reisegewerbe kann ausschließlich zu den üblichen Öffnungszeiten über das Landratsamt Landshut unter der nachfolgend aufgeführten Kontaktadresse durchgeführt werden:

 

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15

84036 Landshut

Telefon: 0871/408-1333

Fax: 0871/408-1005

E-Mail: gewerbe@landkreis-landshut.de