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Stadt Vilsbiburg | Online: https://www.vilsbiburg.de/
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Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Anita Dirnberger | 08741 305-131 | E.09 | |
Hans Brandmeier | 08741 305-130 | E.09 |