Die Stadt Vilsbiburg - Ordnungsamt informiert zur Hundehaltung.
Hundehaltung bringt neben den Freuden für den Halter auch Regeln und Pflichten mit sich. Dazu gehören u. A. die Anmeldung des Hundes bei der Stadt Vilsbiburg, die Sorgfaltspflicht beim täglichen Gassigehen, die Erziehung des besten Freundes, die Einhaltung des Tierwohls und der nachbarschaftlichen Rücksichtspflicht.
Neben der Anleinpflicht für Hunde in bestimmten Teilen der Stadt Vilsbiburg, ist darauf zu achten, dass diese dort, wo sie nicht angeleint sein müssen vom Halter ordnungsgerecht geführt werden. Selbst wenn man von seinem Hund den besten Eindruck hat („der tut nix“), ist es die Pflicht des Halters andere Personen vor möglichem Schaden und/oder beängstigendem/aufdringlichem Verhalten (freudiges Anspringen, Belästigen, Anknurren oder -bellen) des eigenen Hundes zu bewahren. In der Öffentlichkeit ist unkontrolliertes, auffälliges und besonders aggressives Verhalten eines Hundes sofort durch den Halter zu unterbinden; das Tier ist vorsorglich an die Leine zu nehmen/unter Kontrolle zu bringen.
Eigene Grundstücke, auf denen Hunde frei herumlaufen, sind so zu sichern, dass das Tier nicht unbemerkt entweichen und gegen sich oder andere Personen Schaden anrichten kann. Unkontrolliertes Umherlaufen in/auf nachbarschaftlichen Grundstücken oder öffentlichen Straßen und Wegen ist zu unterbinden.
Ebenfalls gilt es die Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass nicht stundenlang über Tag gebellt und die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens eingehalten wird.
Entsprechende Satzungen & Verordnungen zur Anleinpflicht und zum Lärmschutz finden Sie auf der Homepage der Stadt Vilsbiburg (www.vilsbiburg.de) unter „Rathaus & Service -> Satzungen/
Verordnungen -> Satzung über die Benutzung der öffentlichen Plätze, Grünanlagen und Spielplätze + Verordnung der Stadt Vilsbiburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.