10.04.2025

Neuerlass der Wasserabgabesatzung des Wasserzweckverbandes der Binatal-Gruppe

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Binatal-Gruppe hat in der Sitzung vom 12.02.2025 den Neuerlass der Wasserabgabesatzung beschlossen.

 

Das Landratsamt Landshut hat die Satzung im Amtsblatt Nr. 14 vom 31.03.2025 amtlich bekannt gemacht. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 10.10.2019 außer Kraft.

 

Die Satzung kann ab sofort während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer Nr. 1.13, Erstes Obergeschoss) eingesehen werden.