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07.09.2023

Stadt Vilsbiburg verweist auf die Notwendigkeit von Rückstauklappen in den Hausanschlüssen

Die Tiefbauabteilung der Stadtverwaltung Vilsbiburg arbeitet gerade die Meldungen im Bereich des Kanalnetzes bezüglich dem Starkregenereignis vorletztes Wochenende ab, um mögliche Verbesserungen im Kanalbau daraus ableiten zu können.

In den Gesprächen mit den betroffenen Hauseigentümern wird durch die Stadtverwaltung immer wieder festgestellt, dass die notwendigen Rückstauklappen in den Hausanschlüssen nicht vorhanden sind, oder nicht gewartet wurden.

Die Stadtverwaltung macht somit darauf aufmerksam, dass die Rückstauklappen regelmäßig durch die Hauseigentümer auf die Funktionsfähigkeit hin überprüft werden müssen. Weiter wird auf § 9 Absatz 5 der Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg verwiesen, wonach gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz jeder Anschlussnehmer sich mittels einer Rückstauklappe selbst zu schützen hat. Dadurch sollen stärkere Beschädigungen am Gebäudeeigentum durch den Rückstau von Abwasser vermieden werden. Die Entwässerungssatzung ist auf der Homepage der Stadt Vilsbiburg (www.vilsbiburg.de) zu finden.

Für Fragen steht die Tiefbauabteilung der Stadtverwaltung, Herr Christian Klose (Tel. 08741 305 341 oder E-Mail klose@vilsbiburg.de) gerne zur Verfügung.