Aktuelle Bekanntmachungen

Schöffen-Amt wird vergeben

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden derzeit ehrenamtlich arbeitende Schöffenrichter gesucht. Die Stadt Vilsbiburg legt hierzu die Vorschlagsliste an. Nach einer Vorauswahl durch den Stadtrat wird die Liste zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Erst dann werden die Schöffen von einem beim Landgericht Landshut gebildeten Wahlausschuss endgültig gewählt.

 

Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit, Einfühlungsvermögen und wegen des recht anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Bewerber müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht über 70 Jahre alt sein. Sie müssen in Vilsbiburg wohnen und dürfen nicht an körperlichen oder geistigen Gebrechen leiden.

Weitere Voraussetzungen zur Eignung als Schöffen sind im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt und können bei der Stadtverwaltung erfragt werden. So können zum Beispiel Leute, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft, das den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge hat, sich nicht zum Amt des Schöffen bewerben. Auch Leute, die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, können sich nicht auf die Listen zur Schöffenwahl setzen lassen.

 

Mit dem im Anhang abrufbaren Bewerbungsformular können Sie sich für das Schöffenamt bewerben. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formblatt bis spätestens 07.04.2023 bei der Stadt Vilsbiburg, Standesamt oder per E-Mail ein. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch unter der Tel. 08741/305-140.

 

Wenn Sie sich für das Amt des Jugendschöffen interessieren, senden Sie Ihre Bewerbung mit dem entsprechenden Bewerbungsformular direkt an das Landratsamt Landshut, Kreisjugendamt kreisjugendamt@landkreis-landshut.de . Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises.