Neben dem Rasenmähen kann auch das Nutzen von Werkzeugen und Geräten zu Ruhestörungen führen.
Die Stadtverwaltung weist deshalb daraufhin, dass solche ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten von Montag bis Samstag von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr erlaubt sind.
An Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare und ruhestörende Arbeiten verboten.
Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen nur so benutzt werden, dass sie nicht zu einer Lärmbelästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit führen. Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen in der Zeit zwischen 22:00 und 07:00 Uhr nicht benutzt werden, wenn andere dadurch gestört werden.
Haustiere sind so zu halten, dass die Nachbarschaft nicht durch den von ihnen verursachten Lärm gestört wird. Sie sind von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr so in geschlossenen Räumen zu halten, dass keine Lärmbelästigung entstehen kann.
Im Interesse einer guten Nachbarschaft ertragen viele den Lärm, ohne etwas dagegen zu unternehmen. Wirklich gute Nachbarn nehmen aber Rücksicht auf ihre Mitmenschen, indem sie sich an die vorgegebenen Zeiten halten.