Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.23: Ihre Stimme zählt!
Der Bayerische Landtag setzt sich nach dem Verhältnis der Zahl, der von den Parteien (oder sonstigen Wählergruppen) bei der Wahl errungenen Stimmen zusammen.
Das Staatsgebiet in Bayern ist aufgeteilt in sieben Regierungsbezirke mit, in der Regel, 180 Landtagsabgeordneten und 180 Bezirksräten. Die sieben Bezirke nennt man Wahlkreise. Sie gliedern sich in 91 Stimmbezirke - die Stimmkreise. Die Sitzverteilung im Landtag soll möglichst genau den Wählerwillen abbilden, daher fallen 91 Mandate auf Direktmandate (Erststimme) und 89 Mandate auf Listenkandidaten (Zweitstimme). Alle fünf Jahre werden Land- und Bezirkstag in gemeinsamen Wahlen neu gewählt. Deutsche Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und drei Monate ihren Wohnsitz in Bayern haben, dürfen wählen.
Wer wird gewählt und mit welchem Stimmzettel?
Für die Landtagswahl können Sie zwei Stimmen (weiße Stimmzettel) abgeben.
Mit der Erststimme (kleiner weißer Stimmzettel) wählt man den Bewerber/die Bewerberin im Stimmkreis, dies hat Einfluss auf die Sitzverteilung im Landtag (Direktmandat). Mit der Zweitstimme (großer weißer Stimmzettel) werden Bewerber auf der Wahlkreisliste gewählt (Listenkandidat). Jeder darf dort sein Kreuz bei seinem Lieblingskandidaten setzen. So kann auch jemand, der nicht Favorit ist mit entsprechend vielen Stimmen in den Landtag gewählt werden. Für die Bezirkswahl haben Sie ebenfalls die Möglichkeit zwei Stimmen abzugeben (zwei blaue Stimmzettel). Die erste Stimme geht an das Bezirkstags-Mitglied in Ihrem Stimmkreis (kl. blauer Stimmzettel) Die zweite Stimme geben Sie dem Bezirkstags-Mitglied oder der Partei, welches/welche für den Bezirk stehen soll (gr. blauer Stimmzettel).
Wie erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen?
Wie gewohnt, erhalten Sie Ihre persönliche Wahlbenachrichtigungskarte per Post; bis spätestens 17.09.2023. In diesem Wahlbenachrichtigungsbrief finden Sie auch das Wahllokal, in dem Sie abstimmen dürfen. Wer am Wahlsonntag direkt im Wahllokal wählen möchte, sollte daran denken, die Wahlbenachrichtigungskarte mit zu nehmen.
Sollte man die Wahlbenachrichtigungskarte am Wahlsonntag verlegt haben, kann man trotzdem wählen. Die Wahlhelfer in den Wahlräumen händigen Ihnen nach Vorlage des
Personalausweises den Stimmzettel aus.
Was tun, wenn Sie am Wahlsonntag nicht persönlich wählen können?
Möchte man am Wahltag nicht den Gang zur Urne antreten, kann man sich alternativ für die Briefwahl entscheiden. Ihre persönlichen Wahlunterlagen können Sie online unter www.vilsbiburg.de mit dem Onlinewahlschein beantragen oder persönlich im Einwohnermeldeamt im Rathaus, Zimmer E.03 bis E.05 im Erdgeschoss abholen, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte per Post erhalten haben.
Zur Abholung der Briefwahlunterlagen sind die Öffnungszeiten am Freitag, den 06.10.2023 von 8.00 bis 15.00 Uhr verlängert.
Kann man telefonisch Briefwahlunterlagen anfordern?
Eine telefonische Anforderung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Kann eine andere Person Ihre Briefwahlunterlagen abholen?
Sie können auch jemand anderen mit der Vollmacht (auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) zur Abholung Ihrer Unterlagen beauftragen.
Ihr Bevollmächtigter muss zur Abholung den Personalausweis mitbringen. Achten Sie darauf, dass die Vollmacht unterschrieben ist (auch Ehepartner und Familienangehörige müssen sich gegenseitig eine Vollmacht zur Abholung ausstellen)
Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?
Sie erhalten auf Ihren Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt oder übersandt:
- Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt sein. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
- Zwei weiße amtliche Stimmzettel zur Landtagswahl
- Einen amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß)
- Zwei blaue amtliche Stimmzettel zur Bezirkswahl
- Einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau)
- Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält auch die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk. Hier sind der weiße und der blaue Umschlag (jeweils mit den Stimmzetteln) sowie der Wahlschein einzustecken.
- Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl
- Wenn Ihr Wahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt wurde, werden Sie bei der Ausgabe der Wahlunterlagen darüber informiert.
Wo und wie können Sie Ihre Wahlunterlagen einwerfen/abgeben?
Die Wahlunterlagen können Sie unfrankiert in jeden beliebigen Briefkasten der Deutschen Post oder in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder persönlich im Einwohnermeldeamt im Rathaus, EG - Zimmer E03 bis E05 abgeben. Bei Postversand sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.
Kann man die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag einwerfen?
Die Abgabe des Wahlbriefes am Wahlsonntag ist nur in die Briefkästen am Rathaus (Stadtplatz 26) und an der Grundschule (Kirchstraße 6) bis 18.00 Uhr möglich.
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag spätestens um 18.00 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Was tun, wenn Sie bis zum 17.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben?
Bitte wenden Sie sich an nachfolgend genannten Bereich im Rathaus.
Einwohnermeldeamt - Zimmer E.03 bis E.05 (EG), Tel. 08741 305-141 oder -142/-143
Wie kann ich Wahlhelfer werden?
Sie möchten uns bei der Durchführung der Wahl unterstützen? Wir freuen uns sehr über jede Hilfe und heißen Sie in unserem Wahl-Team herzlich willkommen.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Wahlleitung, Frau Gabriele Guckes – Tel. 08741 305-130 oder unter guckes@vilsbiburg.de auf.