Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 21.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung von acht Bebauungsplänen beschlossen. Die Bebauungspläne haben ihr städtebauliches Entwicklungsziel erreicht. Nun sollen die betroffenen Gebiete zur maßvollen Nachverdichtung in die bauliche Bewertung nach §34 BauGB überführt werden.
Die jeweiligen Bebauungspläne finden Sie einzeln aufgelistet. Es handelt sich um acht Verfahren. Sie werden daher gebeten Ihre Stellungnahme zu den jeweiligen Bebauungsplänen getrennt abzugeben. Die Veröffentlichungsfirst läuft vom 30.12.2025 bis einschließlich 02.02.2026. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@vilsbiburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bekanntmachungen.

















