Bauleitpläne

Die Ortsplanung ist Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Wesentliche Instrumente sind die Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne).

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg wird für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dargestellt. Darin dargestellt sind z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Landwirtschaft, Wald oder auch Flächen für Verkehrsanlagen. Der Flächennutzungsplan dient damit als vorbereitender Bauleitplan, denn aus diesem werden die Bebauungspläne entwickelt.

 

Die Bebauungspläne werden nur für Teile des Stadtgebiets aufgestellt und enthalten verbindliche Regelungen für die Bürger und Baugenehmigungsbehörden.

 

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie

  • über einen weiterführenden Link alle Bebauungspläne der Stadt Vilsbiburg zu Ihrer Information abrufen,
  • die Bauleitpläne, die sich in der Auslegung befinden, einsehen und gegebenenfalls eine Stellungnahme einreichen und
  • die kürzlich in Kraft getretenen Bauleitpläne mit Begründung und zusammenfassender Erklärung einsehen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:


Sandra Eder
Dipl.-Verwaltungswirtin (FH)
AB 32 - Leitung Öffentliches Baurecht und Stadtplanung

Telefon: 08741 305-320

E-Mail: eder@vilsbiburg.de

 

oder

 

Thomas Zehentbauer

Verwaltungsfachwirt

AB 32.1 - Öffentliches Baurecht und Stadtplanung

Telefon: 08741 305-321

E-Mail: t.zehentbauer@vilsbiburg.de

 

Für aktuelle Beteiligungsverfahren gilt:

 

Bei den einzelnen Verfahren finden Sie nähere Informationen zum jeweiligen Planentwurf und zum aktuellen Verfahrensstand.

 

Die unter aktuelle Beteiligungsverfahren gezeigten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche -je nach Verfahrensschritt- im Bauamt im Rathaus, Stadtplatz 26, 84137 Vilsbiburg, bereit liegen oder öffentlich im 1. Stock aushängen.

 

Interessierte Bürger können die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo. und Di. von 13:30 bis 16:00 Uhr und Mi. von 13:30 bis 17:30 Uhr) oder nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten im Rathaus einsehen.

 

Zum 16.10.2020 wurde das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern online geschalten:

http://www.bauleitplanung.bayern.de