Für die Erlaubniserteilung zur Eröffnung eines Reisegewerbes/den Erhalt einer Reisegewerbekarte ist grundsätzlich das Landratsamt Landshut zuständig.
Informationen, Merkblätter & Antragsformulare dazu finden Sie online auf der Homepage des Landratsamtes, dem Bayernportal, der IHK oder auf unserer Homepage unter:
Reisegewerbe - Aufgaben und Organisation | Landkreis Landshut
Darüber hinaus erhalten Sie auch im Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Vilsbiburg Anträge und Merkblätter zur Beantragung eines Reisegewerbes.
Der ausgefüllte Antrag ist bei der Stadt Vilsbiburg abzugeben. Eine Beratung und Entscheidung zu Ihrem Reisegewerbe kann ausschließlich zu den üblichen Öffnungszeiten über das Landratsamt Landshut unter der nachfolgend aufgeführten Kontaktadresse durchgeführt werden:
Landratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Telefon: 0871/408-1333
Fax: 0871/408-1005
E-Mail: gewerbe@landkreis-landshut.de