Sie wollen Ihren Pass abolen?
Sie können die Ausweisdokumente auch von einer anderen Person abholen lassen. Diese Person benötigt von Ihnen eine schriftliche Vollmacht und ihr eigenes gültiges Ausweisdokument.
Für die Abholung eines Personalausweises muss die bevollmächtigte Person mindestens 16 Jahre alt sein, für die Abholung eines Reisepasses mindestens 18.
Für den Personalausweis erhalten Sie von der Bundesdruckerei GmbH einen PIN/ PUK/ Sperrkennwortbrief. Die Abholung eines Personalausweises mit Vollmacht ist nur möglich, wenn Sie den PIN/ PUK/ Sperrkennwort-Brief erhalten haben und dies in der Vollmacht bestätigen.
Haben Sie den PIN/ PUK/ Sperrkennwort-Brief nicht erhalten, müssen Sie den Personalausweis persönlich abholen.
Bevor Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren, prüfen Sie bitte telefonisch oder im Internet, ob der Personalausweis oder Reisepass abholbereit ist. Die Informationen hierzu finden Sie in unseren Onlineformularen.
- bisherige Ausweisdokumente, falls vorhanden (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufige Dokumente)
- gegebenenfalls vollständig ausgefüllte Vollmacht zur Abholung
- gegebenenfalls Zustimmungserklärungen, Entscheidung zum Sorgerecht und anders (wenn auf dem Abholschein angegeben)