Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026

Wann wird gewählt?

Am Sonntag, den 08. März 2026 finden von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Kommunalwahlen (Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen) 2026 in Bayern statt.

Wer wird gewählt?

Für die Stadt Vilsbiburg werden die Erste Bürgermeisterin oder der Erste Bürgermeister und die Stadtratsmitglieder gewählt. Für den Landkreis Landshut sind die Landrätin oder der Landrat und die Kreistagsmitglieder (Kreisrätinnen, Kreisräte) zu wählen.

In welchem Wahlkreis wird gewählt?

Bei Gemeindewahlen bildet jede Gemeinde ihr Gebiet für den Wahlkreis (Bürgermeister- und Stadtratswahl).
Bei Landkreiswahlen ist jeder Landkreis innerhalb seiner Landkreisgrenzen der Wahlkreis (Landrats- und Kreistagswahl).

Warum und wann gibt es gegebenenfalls Stichwahlen?

Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Wie viele Mandate/Stimmen sind bei den Gemeinderats- und Kreistagswahlen zu vergeben?

Die Zahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder der Stadt Vilsbiburg beträgt 24 Mandate, somit sind für jeden Wähler 24 Stimmen zu vergeben.
Im Landkreis Landshut beträgt die Anzahl der Kreistagsmitglieder, die zu wählen sind 70.
Die Anzahl der Mandate richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl (hier kann der Wähler 70 Stimmvergaben tätigen).

Wer ist bei den Kommunalwahlen 2026 wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Welche Unterlagen sind zur Wahl nötig?

Wenn Sie bereits im Wählerverzeichnis der Stadt Vilsbiburg eingetragen sind, erhalten Sie bis spätestens 06. Februar 2026 Ihre persönliche Wahlbenachrichtigungskarte per Post. In diesem Wahlbenachrichtigungsbrief finden Sie auch das Wahllokal, in dem Sie abstimmen dürfen.

Wer ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie bis zum 06.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt - Zimmer E.03 bis E.05 (EG), Tel. 08741 – 305 - 440 oder – 441, ewo@vilsbiburg.de.

Was müssen Sie tun, wenn Sie per Briefwahl wählen möchten?

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online bis einschließlich Dienstag, 03. März 2026 über unsere Homepage www.vilsbiburg.de, per einfachem Brief, per E-Mail an ewo@vilsbiburg.de oder persönlich bis Freitag, den 06. März 2026 im Einwohnermeldeamt beantragen.
Bei postalischer und E-Mail-Beantragung ist die Angabe von Name, Vorname, Wohnanschrift und Geburtsdatum zwingend erforderlich.

 

Bitte beachten Sie, dass auf der Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl am 08.03.2026 gleichzeitig die Daten zu einer möglichen Stichwahl am 22.03.2026 vermerkt sind. Ob eine Stichwahl stattfindet, ist der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Vilsbiburg über den Aushang, die Homepage der Stadt Vilsbiburg, sowie der Presse und SocialMedia zu entnehmen.

 

Die Gemeindebediensteten und Wahlhelfer sind informiert, Ihnen die Wahlbenachrichtigung bei Beantragung von Briefwahlunterlagen oder am Tag der Hauptwahl wieder auszuhändigen bzw. an Sie zurückzusenden.
Sollte Ihnen nach der Hauptwahl keine Wahlbenachrichtigung zu einer möglichen Stichwahl vorliegen, melden Sie sich bitte umgehend beim Einwohnermeldeamt der Stadt Vilsbiburg wie vorgenannt.

Wann werden Briefwahlunterlagen an die Bürger versandt/ausgegeben?

Die Briefwahlunterlagen dürfen wahlrechtlich nicht vor dem 16. Februar 2026 ausgegeben werden.

Wo können Sie die Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl am 08. März 2026 abgeben/einwerfen?

Die ausgefüllten Wahlunterlagen können Sie im Umschlag unfrankiert in jeden beliebigen Briefkasten der deutschen Post oder in den Briefkasten am Rathaus einwerfen sowie persönlich, zu den Öffnungszeiten des Rathauses, im Einwohnermeldeamt im Rathaus, EG - Zimmer E03 bis E05 abgeben. Bei Postversand sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag (05. März 2026) vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

 

Die Abgabe des Wahlbriefes am Wahlsonntag ist nur in die Briefkästen am Rathaus (Stadtplatz 26) und an der Grundschule (Kirchstraße 6) bis 18:00 Uhr möglich. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wo können die Briefwahlunterlagen zu einer möglichen Stichwahl am 22. März 2026 beantragt und abgeben/eingeworfen werden?

Die Beantragung erfolgt auf dieselbe Art und Weise wie bei der Hauptwahl über das Einwohnermeldeamt der Stadt Vilsbiburg (siehe vorgenannte Informationen).

 

Wann die Briefwahlunterlagen zu einer möglichen Stichwahl abgeholt/versandt werden können, erfahren Sie durch Aushang der Bekanntmachung und über die Homepage der Stadt Vilsbiburg sowie über die Presse und SocialMedia.

 

Wie bei der Hauptwahl können die ausgefüllten Wahlunterlagen versandt oder bis 18:00 Uhr am Wahltag, in die vorgenannten Briefkästen, eingeworfen werden. Der postalische Versand sollte hier, zur Wahrung der Rechtzeitigkeit, spätestens am Dienstag, den 17.03.2026 erfolgen.