Beantragung eines Kinderreisepasses

Sie möchten einen Kinderreisepass beantragen?

 

Zu beachten

Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten. 

Den Kinderreisepass muss die Person beantragen lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat. 

 

Voraussetzungen

Der Kinderreisepass ist ab dem 1.1.2021 nur noch für ein Jahr gültig.
Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys) bei der Passbehörde vorsprechen. 
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt.

Sie können den Kinderreisepass grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache beantragen. Eine Ausnahme gibt es hier nur für Bundesbürger, die zum Beispiel im Ausland leben, sich zu Besuch in Vilsbiburg aufhalten und zwingend einen neuen Kinderreisepass brauchen.

 

Benötigte Unterlagen

Für den Antrag:

  • Aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • Alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden), ansonsten die Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben

In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.