Sie möchten einen Personalausweis beantragen?
-
Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, können Sie den Antrag ohne Zustimmung des/ der Sorgeberechtigten stellen.
- Auch für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich. Bitte beachten Sie in diesem Fall den Hinweis.
- Wird erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, muss zur Bestätigung der Identität auch ein Elternteil mit vorsprechen. Dies ist auch erforderlich, wenn das aktuelle Aussehen des Kindes vom Passbild im bisherigen Ausweisdokument abweicht.
Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Sie können den Personalausweis grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung beantragen. Eine Ausnahme gibt es hier nur für Bundesbürger, die im Ausland leben, sich zu Besuch in Vilsbiburg aufhalten und zwingend einen neuen Ausweis brauchen. Die Ausweisbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde im Original; gegebenenfalls Ausweisdokumente der Person, die zur Identitätsbestätigung mit vorspricht)
- Aktuelles digitales biometrisches Passbild (ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen - Übermittlung nur noch durch registrietre Dienstleister möglich)
- Für Personen unter 16 Jahren: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat. In diesem sind die aufgedruckten Daten und das Passfoto digital abgelegt. Es werden verpflichtend digitale Fingerabdrücke auf dem Personalausweis gespeichert.
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Dieser ist drei Monate gültig. Bitte bringen Sie hierfür zusätzlich ein digitales biometrisches Lichtbild (ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen - Übermittlung nur noch durch registrietre Dienstleister möglich) mit.
Informationsmaterial
Flyer SICHER, EINFACH, DIGITAL Der Online-Ausweis