Einreise und Aufenthalt

  • Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können 90 Tage visumsfrei nach Deutschland einreisen. Es ist nicht nötig, einen Asylantrag zu stellen.
  • Ukrainische Flüchtlinge müssen sich spätestens 90 Tage nach der Einreise in Deutschland beim Ausländeramt registrieren. Die Registrierung erfolgt in der Happy- Sports-Halle in Ergolding (Schinderstraßl 19, 84030 Ergolding).
  • Wir empfehlen eine möglichst zeitnahe Registrierung, denn nur registrierte Personen erhalten Sozialleistungen.
  • Die Betroffenen werden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren, möglichst per E-Mail an ukrainehilfe@landkreis-landshut.de. Formulare um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, kann man hier auch schon vorab herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse schicken. Den betreffenden Personen wird dann postalisch eine Fiktionsbescheinigung geschickt. Trotzdem ist für die Registrierung noch ein persönlicher Termin notwendig.
  • Eine Fiktionsbescheinigung erhalten die Betroffenen auch, wenn sie das Formular nicht per E-Mail ans Ausländeramt schicken, sondern im Rahmen eines persönlichen Termins bei der Außenstelle des Ausländeramtes in Ergolding abgeben. Die Fiktionsbescheinigung verweist einerseits auf die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, zudem ermöglicht diese den Zugang zu Leistungen.