Verlust von Ausweisdokumenten

Sie haben ihren Pass verloren oder er wurde gestohlen?

 

Zu beachten

  • Wenn Sie in Vilsbiburg Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen Sie den VerlustIhres Personalausweises beim Einwohnermeldeamt  und bei Diebstahl bei der zuständigen Polizeiinspektion melden. Dies können Sie uns nur persönlich mitteilen. 

  • Alle deutschen Staatsangehörigen sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind. Deshalb müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass haben. Dazu müssen Sie persönlich vorbeikommen und eine Erklärung über den Verlust/ Diebstahl unterschreiben oder die Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei vorlegen.

  • Wenn Sie als Ausweisdokument noch einen Reisepass haben, können Sie mit den neuen Antrag noch etwas warten. Vielleicht taucht der verlorene Ausweis wieder auf oder wird bei der Polizei abgegeben

 

Wenn Ihnen der neue elektronische Ausweis im Scheckkartenformat verloren geht oder gestohlen wurde, beachten Sie bitte zusätzlich:

  • Falls die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eingeschaltet ist, müssen Sie diese sofort über den Sperrnotruf sperren lassen (Telefonnummer  +49 116 116 – aus dem Inland kostenfrei– und +49 (0)30 40 50 40 50). Nur wenn der elektronische Identitätsnachweis (eID) gesperrt ist, lässt sich eine missbräuchliche Verwendung verhindern.

  • Bitte informieren Sie das Einwohnermeldeamt so schnell wie möglich. Wir können ebenfalls die Sperrung veranlassen.

  • Falls Sie die elektronische Unterschriftsfunktion aktiviert haben, müssen Sie zusätzlich die elektronische Signatur (QES) sperren lassen. Dazu müssen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

 

Vorläufiger Personalausweis für dringende Fälle

  • In sehr dringenden Fällen können Sie einen vorläufigen Ausweis beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Dieser ist drei Monate gültig. Bitte bringen Sie für diesen ein zusätzliches biometrisches Passfoto mit.

 

Benötigte Unterlagen

  • Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei (soweit vorhanden)

  • Ausweisdokument (Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis als Identitätsnachweis – soweit vorhanden)

 

Für die Neuausstellung eines Personalausweises zusätzlich

  • Aktuelles biometrisches Passbild

  • Für Personen unter 16 Jahren: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen

  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils

In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

 

Besonderheiten

Wenn der verlorene oder gestohlene Ausweis wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Einwohnermeldeamt, um Probleme bei Auslandsreisen zu vermeiden. Sie können dies schriftlich erledigen oder persönlich vorbeikommen. Der Grund: Alle verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumente werden in der Inpol-Sachfahndung der Polizei ausgeschrieben. Das Einwohnermeldeamt muss die Sachfahndung in Zusammenarbeit mit der Polizei löschen, sobald der Ausweis wieder gefunden wurde. Erfolgt dies nicht, kann der Ausweis nicht weiter verwendet werden und es kommt zu Problemen bei Grenzkontrollen.
Es kann nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den Sachfahndungsdateien gerechnet werden. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung des Personalausweises sinnvoll.

Wenn in Ihrem Personalausweis vor dem Verlust oder Diebstahl die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, müssen Sie persönlich vorsprechen, um diese -nach der Sperrung- wieder zu reaktivieren.